Anmerkungen:
Nicht zuletzt aufgrund der EU-Verordnung
zur Vereinheitlichung der Bankgebühren für überweisungen
(2560/2001) und dem dadurch entstehenden Druck auf die
Banken den internationalen Zahlungsverkehr effizienter
und damit kostengünstiger zu gestalten, hat das ECBS
(European Committee for Banking Standards), eine europäische
Arbeitsgruppe der nationalen Bankenverbände, eine
international weitestgehend einheitliche Darstellungsform
für Bankverbindungen, die IBAN (Internation Bank Account
Number), ersonnen, um so den grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehr zukünfig kostengünstiger, schneller
und ohne manuelle (Nach-)Bearbeitung abwickeln zu können.
Neben dem ECBS ist diese international gültige Darstellungeform
für Bankverbindungen auch von der ISO (International
Organization for Standardization) normiert worden.
Wenn entsprechend der EU-Verordnung 2560/2001 der grenzüberschreitende
Zahlungsverkehr in drei Schritten vereinheitlicht wird,
dann hat das natürlich auch für die Bankkunden
direkte Folgen: im einem ersten Schritt dürfen, ab
dem 1.7.2002, für Abhebungen an einem beliebigen Geldautomaten
innerhalb der EU von den Geldinstituten nur noch diejenigen
Gebühren erhoben werden, die auch bei nationalen Abhebungen
erhoben werden, ganz gleich welcher EU-Bürger dabei
in welchem EU-Mitgliedstaat Geld abhebt. In einem zweiten
Schritt, ab dem 1.7.2003, wird dann auch der bargeldlose
Zahlungsverkehr, also insbesondere überweisungen,
innerhalb der EU vereinheitlicht, mit der Folge, dass die
Banken dann auch hierfür nur noch diejenigen Gebühren
berechnen dürfen die sie für nationale überweisungen
berechnen. Allerdings gilt das nur für EU-Standardüberweisungen,
das heißt für grenzüberschreitende überweisungen
zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
unter Verwendung einer IBAN (und BIC), wobei die überweisung
in Euro erfolgen muss und die Obergrenze von EUR 12.500
nicht überschritten werden darf. Ab dem 1.1.2006 schliesslich
wird dann in einem dritten und letzten Schritt diese Obergrenze
noch auf EUR 50.000 angehoben werden.
Eine IBAN besteht dabei aus einem ISO-Länderkürzel,
der eigentlichen Bankverbindung in Form der Kontonummer
und der Bankleitzahl und einer Prüfziffer mit deren
Hilfe festgestellt werden kann, ob eine bestimmten IBAN
so existieren kann oder nicht. In einigen Ländern
kann sie darüber hinaus noch eine weitere Zahl enthalten,
die dem jeweiligen Kreditinstitut zur internen Verwendung
zur Verfügung steht. Die maximale Länge einer
IBAN beträgt 34 Zeichen, wobei diese innerhalb eines
Lands immer gleich lang sind. So sind deutsche IBANs immer
genau 22 Zeichen lang. In gedruckter Form werden IBANs üblicherweise
in Viererblöcken unterteilt dargestellt, wobei Buchstaben
immer gross geschrieben werden, also zum Beispiel 'DE12
3456 7890 1234 5679 01' .
IBANs können, jedenfalls für Deutschland und
einige andere EU-Mitgliedstaaten, auch aus der Kontonummer
und der Bankleitzahl errechnet werden. Dies können
Sie mit Hilfe des IBAN-Rechners auf dieser Website durchführen
(IBAN-Rechner).
So weit möglich sollte die IBAN allerdings direkt
bei der eigenen Bank erfragt werden, zumal diese seit einiger
Zeit auch den eigenen Kontoauszug ziert. Darüber hinaus
lassen sich IBANs natürlich auch wieder in deren Bestandteile,
also in die Kontonummer und die Bankleitzahl zerlegen,
wofür eine entsprechende Funktion auf dieser Website
zur Verfügung steht (IBAN
zerlegen) und es können IBANs auf deren formale
Korrektheit hin geprüft werden (IBAN
prüfen). Mit letztgenannter Funktion kann insbesondere
das Risiko für Verzögerungen und zusätzliche
Kosten beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr
minimiert werden.
Die im Zusammenhang mit der IBAN oft erwähnte BIC
(Bank ldentifier Code) bzw. SWIFT, stellt eine weltweit
eindeutige 'Bankleitzahl' dar, die im Gegensatz zu deutschen
Bankleitzahlen neben Zahlen auch Buchstaben enthält.
Die BIC zu einer bestimmten Bank können Sie über
die Suchfunktion für Bankleitzahlen auf dieser Website
ermitteln.
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